Export

Unter Export versteht man die Lieferungen von Waren in das Ausland. Hier unterscheidet man zwischen EU und Drittland, zwischen Privatperson und Gewerbetreibende.
Zum Verständnis:

Privatpersonen innerhalb der EU sind verpflichtet die MwSt. abzuführen. Hier bedarf es keiner bestimmten Begleitdokumente beim Verkauf.

Gewerbetreibende innerhalb der EU haben die Möglichkeit sich von der MwSt. zu befreien, vorausgesetzt sie können vollständige Firmendokumente und eine ausländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nachweisen. Eine Abholvollmacht ist dann Pflicht, wenn der Abnehmer das Fahrzeug nicht selbst abholt. In jedem Fall wird die MwSt. als Kaution hinterlassen und wird dann erstattet, sobald die Gelangensbestätigung im Original eingegangen ist.

Privatpersonen und Gewerbetreibende aus dem Drittland erhalten von uns die notwendigen Ausfuhrbegleitdokumente direkt vor Ort ausgestellt, welche Sie dann am letzten EU-Grenzübergang vom Zollbeamten einscannen lassen. Hier wird ebenfalls die MwSt. als Kaution hinterlassen und wird dann erstattet, sobald wir im System einen Ausgangsvermerk erhalten haben.

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